Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG  (Aufstiegs-Fortbildungs-Förderungsgesetz)

Für die Fortbildungen zum Meister, Technischer Fachwirt (HWK) und Kaufmännischer Fachwirt (HWK) kann über die für Ihren Wohnort zuständigen Landratsämter „Aufstiegs-BAfög“ beantragt werden. Auskünfte erteilt auch die BAfög-Stelle beim Landratsamt Heidenheim https://www.landkreis-heidenheim.de/17349840.

Umfangreiche Informationen finden Sie unter: Startseite – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

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Für bestimmte Kurse und Meisterkurs Teil IV können für Mitarbeiter aus einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Wohn- oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg liegt, ein Verbilligungszuschuss der EU und des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.

– für Fachkräfte bis zu einem Alter von 54 Jahren abzüglich 30 % Zuschuss
– für Fachkräfte ab einem Alter von 55 Jahren abzüglich 70 % Zuschuss

Förderung nach Sozialgesetzbuch III (SGB III)

Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Job-Center
Über die individuellen Fördermöglichkeiten können Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Job-Center informieren. Gefördert werden in der Regel nur AZWV-zertifizierte Lehrgänge ( siehe Umschulung und Qualifizierung), wenn die individuellen Voraussetzungen gegeben sind.

Kontakt
Arbeitsagentur Heidenheim
Ploucquetstr. 30
89522 Heidenheim
Tel:  01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *
Fax: 07321 / 329 240* Festnetzpreis 3,9 ct/min;
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Kontakt
Jobcenter Heidenheim
Theodor-Heuss-Str. 1
89518 Heidenheim
Tel:     07321/345-0    Email:  arge-job-center-heidenheim@arbeitsagentur.de