Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG  (Aufstiegs-Fortbildungs-Förderungsgesetz)

Für die Fortbildungen zum Meister, Technischer Fachwirt (HWK) und Kaufmännischer Fachwirt (HWK) kann über die für Ihren Wohnort zuständigen Landratsämter „Aufstiegs-BAfög“ beantragt werden. Auskünfte erteilt auch die BAfög-Stelle beim Landratsamt Heidenheim https://www.landkreis-heidenheim.de/17349840.

Umfangreiche Informationen finden Sie unter: Startseite – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)

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Steuerersparnis

Eine Steuerersparnis ergibt sich, wenn die durch den Besuch der Lehrgänge, Vorträge und Seminare entstehenden Kosten steuermindernd berücksichtigt werden. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lehrmittel und Unterbringung usw. ihr zuständiges Finanzamt und/oder ihr Steuerberater geben hierzu entsprechende Auskunft.

Förderung nach Sozialgesetzbuch III (SGB III)

Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Job-Center
Über die individuellen Fördermöglichkeiten können Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Job-Center informieren. Gefördert werden in der Regel nur AZWV-zertifizierte Lehrgänge ( siehe Umschulung und Qualifizierung), wenn die individuellen Voraussetzungen gegeben sind.

Kontakt
Arbeitsagentur Heidenheim
Ploucquetstr. 30
89522 Heidenheim
Tel:  01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *
Fax: 07321 / 329 240* Festnetzpreis 3,9 ct/min;
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Kontakt
Jobcenter Heidenheim
Theodor-Heuss-Str. 1
89518 Heidenheim
Tel:     07321/345-0    Email:  arge-job-center-heidenheim@arbeitsagentur.de