AUK-Kurs – Abgasuntersuchung an Krafträdern – offizieller Prüfungslehrgang

Technische Lehrgänge - KFZ | AU-Einzelkurs G-Kat

Information zum Lehrgang

An den meisten zweirädrigen Kraftfahrzeugen findet im Rahmen der Hauptuntersuchung die AUK (Abgasuntersuchung an Krafträdern) statt. In diesen Themenbereich fallen auch dreirädrige Fahrzeuge (Trikes) und einige vierrädrige Fahrzeuge (Quads). Diese Untersuchungen können von geschulten Fachkräften in akkreditierten Werkstätten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes durchgeführt werden. Das MAZ bietet hierfür den offiziellen Prüfungslehrgang als Erst- bzw. Wiederholungsschulung an.

Umfang: 5 UStd.
Lehrgangsgebühr: 240,- € inkl. Schulungshandbuch
Termin: auf Anfrage

Lehrgangsinhalte

Die Schulung wird auf Grundlage der AUK-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

1. Rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
1.1 Einführung in die Vorschriften und Richtlinien
1.2 Darstellung der Bedeutung der amtlichen Prüfung
1.3 Fahrzeugidentifizierung

2. Technik der Fahrzeuge
2.1 Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
2.2 Zusammenhänge zwischen Technik und Emission
2.3 Technische Sachverhalte der Schadstoffemission von motorischen Zweirädern

3. Praktisches Können
3.1 Handhabung des Abgasmessgerätes
3.2 Durchführung einer Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems
3.3 Erfahrungsaustausch

4. Abschlussprüfung

Seminar, inkl. Schulungshandbuch, Abschlussprüfung, AUK-Teilnahmebescheinigung, Zertifikat und Verpflegung

Kontakt zu MAZ

Info AUK 

Für Mitarbeiter aus einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Wohn- oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg liegt, kann ein Verbilligungszuschuss der EU und des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.

– für Fachkräfte bis zu einem Alter von 54 Jahren abzüglich 30 % Zuschuss
– für Fachkräfte ab einem Alter von 55 Jahren abzüglich 70 % Zuschuss

Den Teilnehmerfragebogen erhalten Sie nach Eingang der Anmeldung zugesandt.

Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit auch ohne Fachkursförderung an Kursen teilzunehmen.

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