Zielgruppe:
Kfz-Meister, Kfz-Gesellen
Seminarinfo:
Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) ist eine vorgeschriebene Prüfung für Fahrzeuge, in denen eine Gasanlage (Flüssiggas, Erdgas) nachgerüstet wird. Den GSP-Nachweis kann der Fahrzeughalter entweder direkt einer Zulassungsstelle oder zunächst einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegen. Der Einbau und die Durchführung dieser Prüfungen kann nur von qualifizierten und geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Dafür muss mindestens eine 3-tägige Schulung (GSP-Schulung) nachgewiesen werden können.
Seminarinhalte:
Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d. h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstätte durchgeführt werden kann.
Wichtiger Hinweis:
Teilnehmer mit einer abgeschlossen Kfz-Meisterprüfung, erhalten nach bestandener Abschlussprüfung die GSP-Teilnahmebescheinigung.
Gesellen erhalten die GAP-Bescheinigung und das TAK-Einbauzertifikat.
Die Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist ein fundiertes Grundwissen in der Kfz-Elektrik, Messtechnik, Motorsteuerung und Benzin-Einspritztechnik.
Themenschwerpunkte:
– rechtliche Grundlagen
– Vorschriften und Richtlinien
– Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
– Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
– Fahrzeugidentifizierung
– Dokumentation
– Qualitätssicherung
– Technik der Gasanlagen
– spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
– Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
– physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
– sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
– weitere alternative Antriebskonzepte
– Praktisches Können
– Durchführung einer Gasanlagenprüfung
– Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
– Handhabung des Lecksuchsprays
– nationale und internationale Vorschriften zur Typgenehmigung und Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
– nationale und internationale Vorschriften für Nachrüstsysteme
– Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
– Änderung der Zulassungspapiere/-Dokumente
– Werkseitig verbaute Gassysteme mit und ohne Typgenehmigung
– Nachrüstsysteme
– Einblassysteme
– Identifizierung der Komponenten eines Gasnachrüstsystems bzw. einzelner Komponenten
– Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung
Lehrgangsdauer: GAP Erst- und Wiederholungsschulung:
10 Unterrichtsstunden (1 Tag: 8:00 – 17:30 Uhr)
GSP Erstschulung:
30 Unterrichtsstunden (3 Tage: 8:00 – 17:30 Uhr)
GSP Wiederholungsschulung:
20 Unterrichtsstunden (2 Tage: 8:00 – 17:30 Uhr)
Abschlussprüfung: Bei erfolgreicher Teilnahme erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Die Schulung muss nach 36 Monaten wiederholt werden.
Lehrgangsgebühr: GAP Erst- und Wiederholungsschulung:
250,00 € (inkl. Lehrgangsunterlagen und Verpflegung)
GSP Erstschulung:
1.280,00 € (inkl. Lehrgangsunterlagen und Verpflegung)
GSP Wiederholungsschulung:
960,- € (inkl. Lehrgangsunterlagen und Verpflegung)
Für Mitarbeiter aus einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Wohn- oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg liegt, kann ein Verbilligungszuschuss der EU und des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden.
– für Fachkräfte bis zu einem Alter von 54 Jahren abzüglich 30 % Zuschuss
– für Fachkräfte ab einem Alter von 55 Jahren abzüglich 70 % Zuschuss
Den Teilnehmerfragebogen erhalten Sie nach Eingang der Anmeldung zugesandt.
Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit auch ohne Fachkursförderung an Kursen teilzunehmen.
